Wertpapiere sind Dokumente, die Vermögensrechte nachweisen. Um die Rechte geltend zu machen, muss der Rechtsinhaber dem Schuldner die entsprechenden Dokumente vorlegen können. Eigentumsrechte können z.B. Anleihen, Aktien oder Investments sein.
Das Zertifikat dient als Nachweis. Ohne das Dokument können die darin enthaltenen Rechte nicht beansprucht werden. Schriftliche Dokumente sind veraltet und heute eher selten. Sie existieren nur noch, wenn die rechtliche Grundlage eindeutig eine Zertifizierung erfordert. Die meisten Wertpapierdokumente wurden durch Girosammelverwahrung von Globalurkunden abgelöst, Bundeswertpapiere in Form von Schuldenregistereinträgen als echtes Wertrecht.
In Ländern, in denen Dokumente noch gesetzlich vorgeschrieben sind, werden Urkunden weiterhin ausgestellt, verlassen jedoch normalerweise nicht das Central Securities Depository, das Aufzeichnungen über Aktien im Portfolio und deren Übertragungen führt. Nur in seltenen Fällen werden Wertpapiere tatsächlich als Dokumente in Umlauf gebracht (z. B. bei außerbörslichen Transaktionen).
Immer wieder werden, besonders bei Erbschaften, auf vermeintliche Beweise wie Quittungen, Schuldscheine, Kaufbelege usw. abgezielt. Doch diese Nachweise fallen nicht unter die erforderliche Verbriefung, die für Wertpapiere vorgesehen sind. So sind insbesondere Gutscheine, Bankscheine, Beweisurkunden und Zahlungsbelege keine Nachweisdokumente. Anders sieht es mit Eintrittskarten, Briefmarken, Fahrkarten und Telefonkarten aus, bei denen es sich um kleine Inhaberpapiere gem. BGB handelt.