Was ist die Europäische Zentralbank?

Die Europäische Zentralbank (EZB) sitzt in Frankfurt am Main und wurde 1998 als gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion gegründet. Sie ist somit vollwertiges Organ der europäischen Union. Die Gründung und Aufgaben der EZB wurde im Vertrag von Maastricht 1992 festgelegt; seit dem Vertrag von Lissabon 2007 besitzt sie formal den Status eines EU-Organs.

Die EZB verwaltet den Euro und ist für die Koordinierung und Gestaltung der Währungs- und Wirtschaftspolitik der EU zuständig. Oberstes Ziel ist die Preisstabilität, die unabdingbare Voraussetzung für das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist. Die wichtigsten Bestimmungen zu ihrer Funktionsweise finden sich in Art. 282 ff. AEU-Vertrag.
Der Präsident oder die Präsidentin der EZB repräsentiert die Bank nach außen in der EU und auf internationaler Ebene. Entscheidungen werden von drei verschiedenen Gremien getroffen, wobei der EZB-Rat wohl das wichtigste Gremium ist. Er setzt sich aus den Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets zusammen.

Das Direktorium dient als Kontrollorgan der Überwachung der Tagesgeschäfte der EZB. Es setzt sich aus der Präsidentin oder dem Präsidenten der EZB, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten und vier von den Staats- und Regierungschefs der Länder des Euro-Währungsgebiets ernannten Mitgliedern zusammen.
Eine eher beratende und koordinierende Funktion hat der Erweiterte Rat. Er setzt sich aus der Präsidentin oder dem Präsidenten der EZB, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten und sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedsländer zusammen.