Dividenden werden gewöhnlich als der Teil des Gewinns definiert, den eine Aktiengesellschaft (oder ein anderes Unternehmen) an ihre Aktionäre oder Interessenvertreter ausschüttet. Der Gesetzgeber verwendet den Begriff Dividende im deutschen Gesetz über Aktiengesellschaften nicht, sondern bezieht sich auf den “auszuschüttenden Betrag”. Andere Unternehmen, wie z.B. die GmbH, haben Gewinnausschüttungen. Die Dividende wird normalerweise in Währungseinheiten pro Aktie ausgedrückt, z.B. zwei Euro pro Aktie. Manchmal wird die Dividende jedoch auch als Prozentsatz des Nennwertes angegeben.
Obwohl Ausschüttungen von Investmentfonds manchmal als “Dividenden” bezeichnet werden, ist dieser Begriff nicht korrekt, da Ausschüttungen auch zinsähnliche Erträge umfassen können. Ausschüttungen von stimmrechtslosen Aktien eines Unternehmens sind an sich keine Dividenden, sondern manchmal an die Höhe der Dividende auf eine Aktie desselben Unternehmens gebunden.
Die Dividendenhöhe wird vom Vorstand vorgeschlagen und von der Jahreshauptversammlung der Aktionäre mit einfacher Mehrheit genehmigt. Bis 2016 erfolgte die Dividendenzahlung in der Regel am Tag nach der Hauptversammlung der Aktionäre. Da § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der Fassung am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, liegt die Fälligkeit nun frühestens am dritten Werktag nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung. Ein späteres Fälligkeitsdatum kann durch einen Beschluss der Generalversammlung der Aktionäre oder in der Satzung festgelegt werden. Entscheidend für den Anspruch auf eine Dividendenzahlung ist, ob der Aktionär die betreffende Aktie am Tag der Hauptversammlung in seinem Depot hatte oder, im Falle von Namensaktien, im Aktionärsregister eingetragen war. In vielen Ländern gelten andere Regeln. In Deutschland ist es üblich, die Dividende nur einmal pro Jahr auszuzahlen. In anderen Ländern sind Mehrfachausschüttungen bis hin zu und einschließlich monatlicher Dividendenzahlungen üblich. In den USA ist z.B. die vierteljährliche Dividende die übliche Form.
Im letzten Jahr zahlten die 30 Dax-Unternehmen eine Gesamtdividende von fast 40 Milliarden Euro.
Privatpersonen in Deutschland müssen Dividendenerträge als Kapitalvermögen mit einem festen Steuersatz besteuern. Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden nach der sogenannten Teileinkommensmethode auf Dividenden besteuert. In der Regel werden 25 Prozent Ertragsteuer (plus 5,5 Prozent Soli) vor der Verteilung abgezogen und an das Finanzamt gezahlt.
Besitz eine Kapitalgesellschaft hingegen zu Jahresbeginn mindestens 10 Prozent der Aktien der Gesellschaft, kann sie nur in diesem Fall steuerbefreite Dividenden erhalten. Tatsächlich werden jedoch nur 95 Prozent der Dividenden von der Körperschaftsteuer befreit, da 5 Prozent als nicht abzugsfähige Betriebskosten versteuert werden.